Steigende Gaspreise 2021
CO₂-Bepreisung ab 2021
Ein Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist es, Erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig fossile Brennstoffe unattraktiver zu machen, um diese schließlich komplett ersetzen zu können.
Daher wird ab nächstem Jahr eine CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe, also Gas, Öl, Erdgas, Benzin und Diesel, erhoben. Im Jahr 2021 ist dabei ein Preis von 25€ pro Tonne CO₂ vorgesehen. Dieser Preis soll dann bis 2025 auf 55€ pro Tonne hochgesetzt werden.
Mehrpreis für Verbraucher
Der Mehrpreis für den Verbraucher entsteht dadurch, dass zunächst die Kosten an die Händler getragen werden. Diese entscheiden anschließend darüber, wie viel sie an die Verbraucher weitergeben. Daher kann es zu Unterschieden in den Preissteigerungen kommen, da diese individuell von jedem Händler festgelegt werden können.
Ein Beispiel für die Mehrkosten eines älteren Einfamilienhauses:
Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde rund 200 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000kWh im Jahr bei rund 4 Tonnen Co₂. In 2021 fallen so Mehrkosten von rund 120€ an (25€+19% MwSt./t für 4 t), 2025 sind es dann bereits rund 264€. Das Heizen mit Öl ist noch teurer, da Öl pro kWh rund 266g Co₂ ausstößt. Bei einem Verbrauch von 20.000kWh, was rund 2.000 Litern Öl entspricht, sind das rund 5,3 Tonnen Co₂. Damit müssen bei einer Ölheizung in 2021 ca. 158€ und 2025 ca. 348€ mehr gezahlt werden.
Unterstützung für Ausbau und Sanierungen
Um die finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher aufzufangen wurden Maßnahmen beschlossen, die zudem den Ausbau der regenerativen Energien unterstützen sollen. Zum einen sollen Strompreise gesenkt werden. Die EEG-Umlage wird in 2021 auf 6,5Cent/kWh und in 2022 auf 6Cent/kWh beschränkt. Bei einem Jahresverbrauch von 3.000kWh können bei 100%iger Weitergabe der Preisminderung durch den Händler an den Endverbraucher rund 9€ gespart werden. Zum anderen können Sanierungen an Gebäuden, wie beispielsweise Dämmung, Austausch von Fenstern und Erneuerungen von Heizkesseln in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bis zu einer Gesamtsumme von 200.000€ kann dies geltend gemacht werden. Voraussetzungen sind hierbei die Verteilung über 3 Jahre sowie, dass beispielweise beim Heizungstausch auf die Nutzung von erneuerbaren Energien vorbereitet wird.
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