So geht Mieterstrom – EEG 2021

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses steigert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern bringt auch viele Vorteile für Mieter und Eigentümer mit sich. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung erstmals das Mieterstromgesetz verabschiedet, um die Attraktivität des Mieterstroms zu erhöhen und ungenutzte Dachflächen nutzen zu können. Vier Jahre später gibt es eine erneute Verabschiedung: das EEG 2021 macht Mieterstrom noch interessanter und vor allem rentabler.

Was ist Mieterstrom? 

Als Mieterstrom gilt der Strom, der auf dem Dach eines Hauses produziert, ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter dieses Hauses geliefert und dort auch verbraucht wird. Falls ein Stromüberschuss entsteht, kann dieser zu den Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das öffentliche Netz eingespeist werden. Als Alternative ist auch eine Zwischenspeicherung möglich. Zusätzlich benötigten Strom kann man einfach aus dem öffentlichen Netz beziehen. Das bedeutet, dass beim Mieterstrom-Modell eine durchgehende Stromversorgung der Mieter gewährleistet und auch für einen eventuellen Stromüberschuss vorgesorgt ist. Die Mieter genießen trotzdem die volle Freiheit bei der Wahl ihres Stromanbieters. Demnach müssen sie den Strom nicht zwangsläufig von ihrem Vermieter beziehen und können den Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag kündigen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vermieter faire Preise anbieten.

Mieterstromgesetz EEG 2017 

Im Dezember 2017 wurde erstmals das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Bis zu diesem Zeitpunkt rechnete sich Mieterstrom für Vermieter oftmals nicht, da die Umsetzung mit hohen Kosten verbunden war. Mit dem neuen Gesetz in 2017 konnte Mieterstrom jedoch nach dem EEG gefördert werden. Das sogenannte Mieterstromgesetz war also trotz seiner Schwächen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jedoch hat das nicht für den erhofften Anstieg in der Anzahl solcher Projekte gereicht.

Mieterstromgesetz EEG 2021 

Im Dezember 2020 war es dann endlich soweit: eine neuer Gesetzesentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz wurde für das Jahr 2021 erstellt. Die Verabschiedung des EEG 2021 setzt für Mieterstromanlagen neue und wichtige Impulse, indem die Kosten und der Aufwand gesenkt und die Förderungen angehoben werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir einmal für euch zusammengefasst: 

  • Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit. Anlagen bringen also keinen steuerlichen Nachteil mehr für Vermieter und gewinnen somit an Attraktivität 
  • Mehr Klarheit für das Lieferkettenmodell: Gemäß § 21 Absatz 3 EEG 2021 liegt Mieterstrom im gesetzlichen Sinne auch dann vor, wenn der Strom nicht vom Anlagenbetreiber, sondern wie im Fall des Lieferkettenmodells von einem Dritten geliefert wird. Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag geht hier nicht verloren.
  • Mieterstromzuschlag nach §48 a wird angehoben. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 beträgt im EEG 2021 für Solaranlagen:
    • bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 3,79 Cent pro Kilowattstunde
    • bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 3,52 Cent pro Kilowattstunde
    • bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 2,37 Cent pro Kilowattstunde
  • Neuer Quartiersansatz: Seit dem 01.01.2021 muss der Mieterstrom für seither in Betrieb gegangene Mieterstromanlagen nicht mehr „im unmittelbaren Zusammenhang“ verbraucht werden. Es reicht vielmehr aus, dass der Mieterstrom an Nutzer (Mieter) geliefert wird, die im selben Quartier wohnen.
  • Ausschreibungen für Großanlagen sind nun auch möglich. Konkret soll für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG der Weg über Ausschreibungen gewählt werden können.

Das Angebot der Energiegewinner eG 

Die Energiegewinner eG bietet dir für Mieterstromprojekte das passende Modell. Ganz gleich, ob du Mieter, Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehörst, wir helfen dir dabei, Mieterstrom für dein Haus umzusetzen. 

Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses hast du die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu Installieren und den Mietern den hier produzierten Strom aus erneuerbaren Energien zu günstigen Konditionen anzubieten. Wenn du Mieter bist, kannst du nicht selbst über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach entscheiden. Dennoch hast du die Möglichkeit, deinen Vermieter auf die Vorteile des Mieterstrommodells aufmerksam zu machen. Wohnungseigentümergemeinschaften haben ebenfalls die Möglichkeit, mithilfe des Mieterstrommodells günstigen Strom aus erneuerbaren Energien direkt vom Dach deines eigenen Wohnhauses zu beziehen. 

Gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft, mit der wir seit mehreren Jahren Mieterstromprojekte umsetzen, konnten wir in der Hinsicht bereits eine Expertise aufbauen.

Ähnliche Beiträge, die dir auch gefallen könnten

Dr. Michael Vesper Titelbild

CO2-Fußbdruck halbiert: Mitglied Dr. Michael Vesper bekommt Energiegewinner-PV

v.l.: Hubert Vienken (Vorstand), Helen Weiden (Leiterin Auftragsabwicklung Residential), Mitglied Michael Vesper und Christoph Hartung (PV-Projektmanager). Dass wir als Bürgerenergiegenossenschaft mit angeschlossenem Handwerksbetrieb Photovoltaikanlagen für ...

Mitglied Jasper Stein baut beeindruckendes Kölner Selbstversorgerhaus

Einer für alle – alle für einen In Zeiten der Energiekrise sind sie gefragter denn je: erneuerbare Energien. Das, was uns alle schon seit langem ...

Zwischen Politik und Eigeninitiative: Im Gespräch mit unserem neuen Aufsichtsratsmitglied Gunnar Harms

Einer für alle – alle für einen Nachdem Ende letzten Jahres unsere Aufsichtsratsmitglieder Annette Littmann und Ingo Stadler ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt haben, ...
Nach oben scrollen

Die Energiegewinner ziehen heute ins neue Büro. Aufgrund dessen bleibt das Telefon unbesetzt und auch das Beantworten von E-Mails kann sich verzögern. Wir bitten um euer Verständnis.